Erleidet man aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion sowie diverse Prellungen und heilen diese Verletzungen spätestens nach 3 Monaten folgenlos aus, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2.000,00 Euro. Besteht aufgrund des Unfalls eine Verminderung der Haushaltsführungsfähigkeit für 2 Wochen von 100 %, weiteren 2 Wochen von 60 % und weiteren 2 Wochen von 20 %, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens in Höhe von 900,00 Euro (OLG München, Urteil vom 26.10.2012, Az.: 10 U 4531/11).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 4211 Js 10706/21 – Urteil vom 23.11.2021 1. Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt. 2. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 24 StVG, 41, 49 […]