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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld für HWS-Syndrom und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall

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Erleidet man aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion sowie diverse Prellungen und heilen diese Verletzungen spätestens nach 3 Monaten folgenlos aus, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2.000,00 Euro. Besteht aufgrund des Unfalls eine Verminderung der Haushaltsführungsfähigkeit für 2 Wochen von 100 %, weiteren 2 Wochen von 60 % und weiteren 2 Wochen von 20 %, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens in Höhe von 900,00 Euro (OLG München, Urteil vom 26.10.2012, Az.: 10 U 4531/11).[…]


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