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SAT-Schüsselentfernung – ausreichende Kabelnetzprogramme

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AG Frankfurt
Az: 33 C 663/09
Urteil vom 20.08.2009

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf dem Dach der Liegenschaft … Frankfurt am Main installierte Parabolantenne zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Beklagten, die türkischer Herkunft sind, mieteten von der Klägerin, eine gewerbliche Großvermieterin, mit schriftlichem Mietvertrag (Bl. 5-17 d. A.) eine mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattete Wohnung in Frankfurt am Main. Gemäß § 1 Abs. 5 des schriftlichen Mietvertrages bedarf die Anbringung einer Parabolantenne der Erlaubnis der Klägerin. Dennoch installierten die Beklagten ohne eine solche Erlaubnis auf dem Dach der Liegenschaft eine Parabolantenne. Auf das der Klage beigefügte Lichtbild (Bl. 18 d. A.) wird Bezug genommen. Die Klägerin forderte die Beklagten im Dezember 2008 wiederholt und vergeblich auf, die Antenne zu entfernen.
Die Klage ist den Beklagten am 01.04.2009 zugestellt worden.
Die Klägerin behauptet, sie sei erst im November 2008 auf die auf dem Dach installierte Parabolantenne aufmerksam geworden.
Die Klägerin beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilten, die auf dem Dach der Liegenschaft … installierte Parabolantenne zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.
Die Beklagten behaupten, sie hätten die Parabolantenne – gerechnet von April 2009 – bereits vor knapp 4 ½ Jahren aufgestellt. Es sei daher davon auszugehen, dass die Klägerin die Parabolantenne im Rahmen der von ihr im Abstand von 6 bis 12 Wochen durchzuführenden Besichtigungen der Liegenschaft bereits wenige Zeit nach der Installation bemerkt habe bzw. hätte bemerken müssen. Die Beklagten berufen sich daher auf Verwirkung und erheben zugleich die Einrede der Verjährung.

Entscheidungsgründe
Die Klage […]


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