Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Klavierspielen – Untersagung – Übungszeitraum

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 33 C 1437/96 – 28
Verkündet am: 22.05.1996

Das Amtsgericht Frankfurt am Main -Abteilung 33- hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.05.1996 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in der Mietwohnung S. Straße 13, 3. Geschoß Mitte, außerhalb der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr täglich länger als 90 Minuten Klavier zu spielen.
Der Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 500.00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (§ 313 a Abs. l ZPO).

Entscheidungsgründe
Die Klage hat nur teilweise Erfolg; der Kläger hat Anspruch auf Unterlassung störenden Klavierspiels der Beklagten außerhalb der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten nur insoweit, als dieses 90 Minuten täglich übersteigt (§§ 550, 242 BGB). Im übrigen ist die Klage unbegründet.
Zwar ist die Beklagte als Mieterin der gegenständlichen Wohnung berechtigt, im Rahmen des ihr vertraglich eingeräumten Gebrauchs der Mietsache auch täglich – außerhalb der Ruhezeiten – Klavier zu spielen. Sie ist allerdings nach den Kriterien der Rechtsprechung an ein vertragsimmanentes Gebot der Rücksichtnahme gebunden; auch die Musikausübung. – wie jeder Wohngebrauch – muß sich in einem für andere zumutbaren Rahmen halten. Erforderlich ist insoweit eine Abwägung der beiderseitigen Interessen.
Die Beklagte hat im Termin zur mündlichen Verhandlung dargelegt, daß sie das Klavierspiel nicht beruflich betreibt, hierauf zur Erhaltung ihres Lebensunterhalts somit nicht angewiesen ist. Sie hat des weiteren auf Nachfrage des Gerichts dargelegt, daß sie gewohnheitsmäßig zunächst etwa eine halbe Stunde täglich Fingerübungen macht, nämlich Tonleitern spielt und hieran Musikstücke – Etüden und Inventionen – anschließt. Zwischen den Parteien ist unstreitig, daß es sich bei dem Gebäude S. Straße 13 um ein besonders hellhöriges Haus handelt.
Im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters und der Beklagten als Mieterin ersch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv