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Rechtsanwälte Kotz GbR

Heizkostenabrechnung nach Schätzwerten – unzulässig

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AG Charlottenburg
Az: 218 C 271/09
Urteil vom 05.05.2011

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, den Beklagten und Widerklägern gegen Erstattung der entstehenden Fotokopiekosten Ablichtungen sämtlicher der Heizkostenabrechnung 2008 zugrunde liegender Rechnungsbelege für die im Hause … Berlin, Vorderhaus Parterre rechts, gelegene Wohnung zu überlassen, alternativ den Beklagten und Widerklägern Einsicht in die Originalbelege der Heizkostenabrechnung 2008 zu gewähren.
3. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und Widerbeklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, falls nicht zuvor die Beklagten und Widerkläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Tatbestand
Die Beklagten und Widerkläger (künftig: Beklagten) sind aufgrund des mit der Voreigentümerin (…) am 10.07.1991 geschlossenen Wohnungsmietvertrages Mieter der im Hause … in … Berlin im Vorderhaus im Erdgeschoss rechts belegenen 5-Zimmerwohnung; laut Mietvertrag beträgt die Wohnfläche 166,28 qm (wegen des Mietvertrages wird auf die Anl. K 1, Bl. 34 – 41 d. A. verwiesen).
Die Klägerin und Widerbeklagte (künftig: Klägerin) ist als nunmehrige Eigentümerin in das Mietverhältnis eingetreten; zwischen den Parteien ist eine Bruttokaltmiete mit Vorauszahlungen auf die Heizkosten vereinbart.
Die Klägerin, seinerzeit vertreten durch ihre Hausverwaltung …, erteilte den Beklagten am 20.12.2007 die Heizkostenabrechnung 2006, in der für das Esszimmer, das Arbeitszimmer und die Küche der individuelle Verbrauch wegen des behaupteten Defektes von 4 Heizkostenverteilern geschätzt und von einer Wohnfläche von 168,61 qm ausgegangen worden ist. Diese Abrechnung endete mit einem Nachzahlungsbetrag in Höhe von 1.050,46 €; gleichzeitig wurden ab 02/08 die Vorauszahlungen auf die Heizkosten von monatlich 102,20 € um 87,74 € auf 190,00 € erhöht (wegen der Heizkostenabrechnung wird auf die – neu eingereichte –[…]


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