Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflegeheim – Herausgabeanspruch Pflegedokumente

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Essen
Az: 18 C 462/07
Urteil vom 03.04.2010

Leitsatz:
Angehörige und die Krankenkasse haben gegenüber dem Pflegeheim einen Anspruch auf Herausgabe der Pflegedokumente, zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zum Nachweis, dass die erfolge Pflege nicht dem pflegerischen Standard entsprach.

Urteil im Volltext:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die folgend näher bezeichnete Pflegedokumentation betreffend den Aufenthalt von Frau F, geboren am …, im Pflegeheim L-Seniorenzentrum in X für die Zeit vom 01.08.2006 bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln:
Stammblatt Erfassung der persönlichen Stammdaten,
Diagnoseblatt Erfassung ärztlicher und pflegerischer Diagnosen,
Biographie/Anamnese Erfassung der Pflegeanamnese und biografischer Daten, orientiert an den AEDL`s,
Pflegeprofil Erfassung des Pflegezeitbedarfs,
Demenzerfassung Einschätzung der Alltagskompetenz, MMST-Ermittlung,
Pflegeplanung Problemerfassung , Zielformulierung, Maßnahmenplanung, Auswertung,
Berichtsblätter Erfassung aktueller Vorkommnisse,
Mobilisation Mobilisierungsmaßnahmen,
Wundmanagement schriftliche Erfassung und Fotodokumentation, Verlaufsbericht, Dekubitusrisikoeinschätzung anhand der Bradenskala,
Ärztliche Verordnung Medikation, ärztliche Anordnungen etc.,
Kontinenzplanung Kontinenztraining, Bedarf an Inkomaterial etc.
Nachweislisten/Protokolle HZ Listen, Ernährungsprotokoll, Sturzprotokoll, Trinkprotokoll etc. .
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Tatbestand
Die Klägerin macht im vorliegenden Rechtsstreit gegen den Beklagten als Träger des L-Seniorenzentrums in X einen Anspruch auf Übermittlung  der Pflegedokumentation in Kopie betreffend die bei ihr krankenversicherte F geltend.
Nach Angabe der Klägerin dient dieser als Auskunfts- und Herausgabeanspru[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv