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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbraucherrechte beim Internetkaufvertrag:

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von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz

1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann kommt ein Vertrag zustande?
a. Bestellt man über eine normale Internetseite/Internetshop Waren im Internet, so gibt man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betreiber der Internetseite/Internetshop ab (sog. „invitatio ad offerendum“). Dieses Angebot kann der Betreiber annehmen oder ablehnen. Lehnt er das Angebot ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande.
b. Bei Internetauktionen gibt man nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber ein Angebot ab, welches durch Zeitablauf (Höchstgebotsauktion) oder durch Sofortkauf vom Verkäufer angenommen wird. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet dem Käufer die Ware zum Auktionspreis zu verkaufen. Auch in den Fällen, in denen der Verkäufer vertragswidrig eine Auktion abbricht, hat der Höchstbieter einen Anspruch auf den Verkauf der Ware an ihn.
2. Wer trägt die Gefahr des Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer?
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Ware nicht beim Verbraucher ankommt. Wird die Ware auf dem Versandweg gestohlen oder zerstört, so muss der Unternehmer kostenfrei noch einmal liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. bei eBay) trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß an den Käufer versendet hat (z.B. Postaufgabe).
3. Widerrufsfristen/Rückgabefristen beim Internetkauf:
a. Bei einem Kaufvertrag der über eine normale Internetseite/Internetshop geschlossen wurde, beträgt die Widerrufs-/Rückgabefrist bei ordnungsgemäßer Belehrung 2 Wochen.
b. Die Widerrufs-/Rückgabefrist bei Internetauktionen (z.B. bei eBay) beträgt hingegen einen Monat, da der jeweilige eBay-Händler den Verbraucher nicht vor Vertragsschluss in Textform über das bestehende Widerrufs-/Rückgaberecht belehren kann. Ab dem 01.11.2009 soll das Widerrufs-/Rückgaberecht bei den Internetauktionen ebenfalls nur 2 Wochen betragen!
c. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht erlischt nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt worden ist.
d. Das Widerrufs-/Rückgaberecht gilt im übrigen auch bei dem Kauf von[…]


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