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Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Bewertung – Löschung einer negativen Bewertung mittels einstweiliger Verfügung

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OLG Düsseldorf
Az: I-15 W 14/11
Beschluss vom 11.03.2011

Leitsatz:
Mittels einer einstweiligen Verfügung kann ein eBay-Mitglied eine negative Bewertung im eBay-Bewertungsportal nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht entfernen lassen, da das Internetauktionshaus eBay seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, „ihre Sicht der Dinge“ im Konfliktfall darzustellen. Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann daher nur mittels eines normalen Klageverfahrens erreicht.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2011 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 09. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Gründe
Die sofortige Beschwerde ist statthaft und auch ansonsten zulässig, §§ 922 Abs. 1 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 2, 569 ZPO, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
I.
Die als gewerbliche Verkäuferin unter dem Nutzernamen „…….“ bei dem Internet-Auktionhaus …… auftretende Antragstellerin und die unter dem Mitgliedsnamen „……….“ registrierte Antragsgegnerin schlossen am 17. November 2010 unter Nutzung der Auktionsplattform … einen Kaufvertrag über einen Monitor zu einem Kaufpreis von 144,90 €. Der Monitor wurde nach Eingang des Kaufpreises versandt. Die Antragsgegnerin machte im Folgenden von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und sandte den Monitor an die Antragstellerin zurück. Es wurde dort festgestellt, dass er beschädigt war, weil – so die Antragstellerin – die Antragsgegnerin ihn nicht ordnungsgemäß verpackt hatte. Dies wurde der Antragsgegnerin zur Kenntnis gebracht, gleichzeitig wurde ihr mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der unsachgemäßen Verpackung eine Erstattung des Kaufpreises nicht in Betracht käme.
Die Antragsgegnerin gab am 21. Dezember 2010 um 16.56 Uhr auf der Internet-Plattform … folgende Bewertung über die Antragstellerin ab:
„Finger weg!! Hat seine ware zurückerhalte, ich aber nie mein geld!!!!“
Die Antragstellerin stellte am 21. Dezember um 21.27 Uhr folgende Antwort ein:
„Fahrlässigkeit beschädigtes LCD bitte alles lesen auf unserer mich Seite Anfang“.
Die Antragstellerin forderte die Antragsgegneri[…]


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