Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Paketversand/Paketverlust – Schadensersatzpflicht – Mitverschulden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Karlsruhe
Az.: 15 U 58/04
Urteil vom 14.10.2005
Landgericht Karlsruhe, Az.: 15 O 136/03 KfH IV

In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 14. Oktober 2005 für Recht erkannt:
a) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.08.2004 – 15 O 136/03 KfH IV – im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74.846,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.07.2003 zu zahlen.
b) Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
c) Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
d) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,00 €, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
e) Die Revision wird zugelassen.

Gründe:
I.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen mit folgenden Ergänzungen: Die beiden im Urteil des Landgerichts genannten Vereinbarungen (Anlagen LG B 3 und B 5) wurden am 28.06.2005 abgeschlossen (vgl. I 113, 115). Am 16.11.2004 – nach Abschluss der ersten Instanz -haben die Beklagte und die Versicherungsnehmerin der Klägerin, die Firma … (im folgenden abgekürzt: VN), eine weitere Vereinbarung abgeschlossen über den Transport von Schmuckwaren der VN durch die Beklagte (Anlage B 9, II 143, 145). Die Vereinbarung enthält unter anderem auch Regelungen zu Haftungsfragen und soll nach ihrem Text auch Rückwirkung für „vor dem Abschluss dieser Vereinbarung entstandene Schäden“ besitzen.
Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 37.423,38 € (die Hälfte der Klageforderung) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.07.2003 verurteilt und die Klage im übrigen abgewiesen. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die Beklagte sei für den Verlust der 15 streitgegenständlichen Pakete verantwortlich. Die Beklagte treffe ein[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv