EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Az.: C-195/08 PPU
Urteil vom 11.07.2008
„Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen – Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Antrag auf Nichtanerkennung einer Entscheidung, mit der die Rückgabe eines in einem anderen Mitgliedstaat widerrechtlich zurückgehaltenen Kindes angeordnet wird – Eilvorlageverfahren“
In der Rechtssache betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom L… A… T… (Litauen) mit Entscheidung vom 30. April 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 14. Mai 2008, in dem Verfahren auf Antrag von I… R… erlässt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) aufgrund des Antrags des vorlegenden Gerichts vom 21. Mai 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 22. Mai 2008, das Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 104b der Verfahrensordnung einem Eilverfahren zu unterwerfen, aufgrund des Beschlusses der Dritten Kammer vom 23. Mai 2008, diesem Antrag stattzugeben, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 26. und 27. Juni 2008, unter Berücksichtigung der Erklärungen
– von Frau R…, vertreten durch G. B… und G. K…, advokatai,
– von Herrn R…, vertreten durch D. F…, advokatė,
– der litauischen Regierung, vertreten durch D. K… und R. M… als Bevollmächtigte,
– der deutschen Regierung, vertreten durch J. K… als Bevollmächtigte,
– der französischen Regierung, vertreten durch A.-L. D… als Bevollmächtigte,
– der lettischen Regierung, vertreten durch E. B…-B… und E. E… als Bevollmächtigte,
– der niederländischen Regierung, vertreten durch C. t… D… als Bevollmächtigte,
– der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch E. J… als Bevollmächtigte im Beistand von C. H…, QC,
– der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch A.-M. R…-J… und A. St… als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Generalanwältin folgendes Urteil:
Das Vorabentscheidungsersuchen be[…]