OLG Oldenburg
Az.:12 UF 119/99
Beschluss vom 16.08.1999
Vorinstanz: AG Nordhorn – Az.: 11 F 171/97
In der Familiensache wegen Ehescheidung im Verbund, hier: Versorgungsausgleich, hat der 12. Zivilsenat – 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Oldenburg am 16. August 1999 beschlossen:
Auf die Beschwerde der Landesversicherungsanstalt Westfalen wird der Beschluß des Amtsgerichts Familiengericht Nordhorn vom 28. Juni 1999 geändert:
Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen Nr. … werden, bezogen auf den 31.Januar 1996, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 11,20 DM auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin Nr. … übertragen.
Die zu übertragenden Rentenanwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten der Beschwerde werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.
Beschwerdewert: 1.000 DM.
G r ü n d e :
Die am 28. Juli 1993 vor dem Standesbeamten in E… geschlossene Ehe der Antragstellerin, die Deutsche ist, und des Antragsgegners, der die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist durch Urteil des Arrondissementsgerichts in A… seit dem 26.März 1996 wirksam geschieden. Das Urteil ist aufgrund des Beschlusses des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.11.1997 (346 E 3 – 1901/97) in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. Der Scheidungsantrag ist am 19.2.1996 bei dem niederländischen Gericht eingereicht worden. Beide Parteien haben während der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs.2 BGB vom 1. 7. 1993 bis zum 31.1.1996 Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland erworben, die Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin in Höhe von monatlich 26,96 DM, der Antragsgegner bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Höhe von monatlich 104,77 DM. Die Antragstellerin hat darüber hinaus ehezeitlich eine niederländische gesetzliche Rentenanwartschaft („AOWPension“) erworben, die nach dem erstinstanzlich eingeholten Gutachten des Sachverständigen G… in Karlsruhe vom 31.5.1999 eine Volksrente darstell[…]