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AG Bremen, Az.: 18 C 0156/12, Urteil vom 12.03.2013
Leitsatz vom Verfasser – nicht amtlich: Bei fiktiver Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte von dem Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung auch den Ersatz von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten gemäß eines eingeholten Schadensgutachtens fordern. Insoweit hat der Gesetzgeber in § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB eine klare Entscheidung dahingehend getroffen, dass lediglich die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung unberücksichtigt zu bleiben hat. Wollte man bei fiktiver Abrechnung weitere Einschränkungen vornehmen, so würde dies zu einer Aushöhlung dieser Schadensberechnung führen.
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bremen auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2013 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 143, 41 € zzgl. [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind zu ersetzen”