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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterhaltsvergleich – Abänderung nach Treu und Glauben

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Hanseatisches Oberlandesgericht
AZ.: 12 UF 95/01
Urteil vom 31.05.2002
Vorinstanz: AG Hamburg-Wandsbek, AZ.: 733 F 420/00

In der Familiensache hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3 Familiensenat, im schriftlichen Verfahren nach dem Sachstand vom 15 Mai 2002 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 13.6.2001 abgeändert.
Der am 22.9.1994 vor dem Amts-/ Familiengericht Hamburg-Wandsbek zum Aktenzeichen 730 F 120/93 abgeschlossene Vergleich wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger nicht verpflichtet war, an die Beklagte mehr als je DM 316,– für November und Dezember 2000, mehr als monatlich DM 266,- von Januar bis Juni 2001, für Juli 2001 mehr als DM 253,– und von August bis einschließlich November 2001 mehr als monatlich DM 127,- zu zahlen. Ab Dezember 2001 hat er keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 801,56 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5. Von den Kosten der Berufung tragen der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Gläubiger vorher entsprechende Sicherheit geleistet hat.
Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:
Die am 21.10.1982 geborene Beklagte ist die eheliche Tochter des Klägers. Die Ehe des Klägers mit der Mutter der Beklagten wurde durch Urteil vom 22.9.1994 geschieden. In dem vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek am 22.9.1994 zwischen den Eltern geschlossenen Scheidungsfolgenvergleich hatte sich der Kläger verpflichtet, einen monatlichen Kindesunterhalt für D… von DM 500,– zu zahlen Das staatliche Kindergeld von zur Zeit des Vergleichs 70 DM bezog durchgehend die Ehefrau. Mit der am 21.12.2000 eingegangenen Klage begehrt der Kläger rückwirkend zum 1.11.2000 die Abänderung des[…]


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