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Düsseldorfer Tabelle 2005

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An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen die Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 01.07.2005. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier! Eine Übersicht über die verschiedenen Fassungen der Düsseldorfer Tabelle bietet diese Seite.
Die   neue   Tabelle   nebst  Anmerkungen  beruht   auf  Koordinierungsgesprächen,   die   zwischen  Richtern der   Familiensenate   der  Oberlandesgerichte   Düsseldorf,   Köln  und  Hamm  sowie   der  Unterhaltskommission  des   Deutschen   Familiengerichtstages   e.V.   unter  Berücksichtigung  des   Ergebnisses   einer Umfrage  bei   allen  Oberlandesgerichten   stattgefunden  haben.

A. Kindesunterhalt
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2005
Anmerkungen:
1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstu­fung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, erfolgt eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.
2. Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe entsprechen dem Regelbetrag in Euro nach der Regelbetrag-VO West in der ab 01.07.2005 geltenden Fassung. Der Vomhundertsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Regelbetrag (= 1. Einkommensgruppe) aus. Die durch Multiplikation des Regelbetrages mit dem Vomhundertsatz errechneten Richtsätze sind […]


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