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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bremer Tabelle – Stand: 01.01.2004

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alte Tabelle – Stand: 01.01.2002

Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

Nettobemessungsgrundlage in Euro

Zuschlag in Prozent zur Berechnung
der Bruttobemessungsgrundlage

1-805

15 %

806-845

16 %

846-880

17 %

881-915

18 %

916-950

19 %

951-980

20 %

981-1.015

21 %

1.016-1.045

22 %

1.046-1.080

23 %

1.081-1.095


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