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Testament nicht auffindbar – Nachweis der formgerechten Errichtung

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 Oberlandesgericht München
Az: 31 Wx 11/10
Beschluss vom 22.04.2010

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 27. November 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 2 trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 425.000 € festgesetzt.

Gründe
I. Der am …….im Alter von 80 Jahren verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Die ersten beiden Ehen des Erblassers wurden geschieden. Seine dritte Ehefrau ist am ……..vorverstorben. Aus der dritten Ehe gingen die Beteiligten zu 1 und zu 2 hervor. Weitere Kinder hatte der Erblasser nicht.
Mit seiner dritten Ehefrau schloss der Erblasser am 18.9.1985 einen Erbvertrag, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und den Beteiligten zu 1 zum Schlusserben einsetzten. Der überlebende Ehegatte sollte zur Änderung der Schlusserbeneinsetzung befugt sein.
Mit handschriftlichem Testament vom 6.5.1998 verfügte der Erblasser, dass der Beteiligte zu 1 die Doppelhaushälfte in P. und die Beteiligte zu 2 ein Appartement auf den Kanarischen Inseln erhalten soll. Das Ferienhaus in Bardolino/Italien sollten die Beteiligten zu 1 und 2 je zur Hälfte erhalten.
Mit handschriftlichem Testament vom 2.11.2005 verfügte der Erblasser nochmals, dass die Beteiligten zu 1 und 2 das Anwesen in Bardolino je zur Hälfte erhalten sollen. Das Appartement auf den Kanarischen Inseln wurde 1998 veräußert. Den Verkaufserlös erhielt die Beteiligte zu 2. Ein Miteigentumsanteil der Doppelhaushälfte in …. von ½ wurde 1994 schenkweise auf den Beteiligten zu 1 übertragen. Der Wert des sich noch im Nachlass befindlichen ½-Miteigentumsanteil der Immobilie in ….. wird von den Beteiligten übereinstimmend mit 325.000 € und der Wert der Immobilie in Bardolino mit 850.000 € angegeben. Des Weiteren sind noch Bank- und Versicherungsguthaben in Höhe von ca. 23.000 € vorhanden, denen Beerdigungskosten von ca. 10.300 € gegenüberstehen.
Der Beteiligte zu 1 beantra[…]


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