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Pflichtteilsanspruch – Stufenklage – Zwangsvollstreckung

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 OLG Celle
Az.: 4 W 151/05
Beschluss vom 07.06.2005
Vorinstanz: Landgericht Hannover – Az.: 12 O 178/04

In dem Zwangsvollstreckungsverfahren hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle am 21. Juli 2005 beschlossen:
Die am 7. Juni 2005 eingegangene sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 6. Juni 2005 gegen den am 26. Mai 2005 zugestellten Beschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 17. Mai 2005 wird zurückgewiesen.
Der Gläubiger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 5.000 EUR
Gründe:
Die gemäß §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO zulässige, insbesondere form und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

Die Schuldnerin hat die titulierte Auskunft über den Nachlass des am
17. April 2003 verstorbenen K.W. M. H. durch Vorlage des notariellen Verzeichnisses vom 24. Februar 2005 und die nachfolgenden ergänzenden Erklärungen in dem Anwaltsschreiben vom 7. April 2005 und im Schriftsatz vom 11. Mai 2005 erteilt, so dass ein Zwangsmittelbeschluss zur Erzwingung der titulierten unvertretbaren Handlung gemäß § 888 ZPO nicht mehr ergehen kann.

Mit Recht hat das Landgericht den Zwangsmittelantrag abgelehnt, soweit er mit der fehlenden Auskunft der Schuldnerin über Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren begründet worden ist. Das dazu in erster Linie selbst berufene Landgericht hat den Tenor des von ihm am 10. November 2004 verkündeten Anerkenntnisteilurteils, aus dem die Vollstreckung betrieben werden soll, rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, dass die Verurteilung zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses nicht auch die Verpflichtung umfasst, Auskunft über Schenkungen der letzten zehn Jahre zu erteilen. Der Senat teilt insoweit die auch von dem Landgericht angeführte Auffassung des OLG München (vgl. NJOZ 2003, 2916, 2917), dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Stufenklage in der letzten Stufe lediglich ein Pflichtteilsanspruch und nicht zugleich ein rechtlich selbständiger Pflichtteilsergänzungsanspruch verfolgt wird, für den allein die Kenntnis der vor dem Erbfall erfolgten Schenkungen entscheidungsrelevant wäre, der auf Auskunft in Anspruch genommene […]


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