Oberlandesgericht Zweibrücken
Az: 3 W 198/07
Beschluss vom 13.11.2007
In dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins über die Erbfolge nach dem am 24. Oktober 2006 verstorbenen M…. H…., geb. am ………….., zuletzt wohnhaft………………., hat der 3. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 29. Oktober 2007 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29. Juni 2007 ohne mündliche Verhandlung am 13. November 2007 beschlossen:
I. Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Gründe:
I.
Die Beteiligten zu 1), 3) und 4) sind die Kinder des Erblassers, die Beteiligte zu 2) ist dessen Enkelin und die Tochter der Beteiligten zu 1). Der Erblasser und seine am 16. August 2006 vorverstorbene Ehefrau (im Weiteren auch: die Ersterblasserin), errichteten am 17. September 1988 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre drei Kinder als Schlusserben ein.
Am 2. Oktober 2006 verfügte der Erblasser zur Niederschrift eines Notars letztwillig dahin, dass er zu seinen Erben die Beteiligten zu 1) bis 4) (also seine drei Kinder und zusätzlich seine Enkelin) zu gleichen Teilen bestimme.
Die Beteiligte zu 1) hat nach dem Erbfall einen Erbschein beantragt, der bezeugt, dass die Beteiligten zu 1) bis 4) den Erblasser aufgrund des notariellen Testaments vom 2. Oktober 2006 zu gleichen Teilen (1/4) beerbt haben. Die Beteiligte zu 4) hat nach dem Erbfall einen Erbschein beantragt, der bezeugt, dass die Beteiligten zu 1), 3) und 4) gemäß dem gemeinschaftlichen Ehegattentestament vom 17. September 1988 den Erblasser zu gleichen Teilen (1/3) beerbt haben.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2007, beim Nachlassgericht per Telefax eingegangen am 26. Januar 2007, erklärte die Beteiligte zu 1) aufgrund einer ihr von dem Erblasser erteilten und über dessen Tod hinaus fort geltenden Vorsorgevollmacht die Ausschlagung der Erbschaft des Erblassers nach seiner vorverstorbenen Ehefrau.
Das Nachlassgericht hat mit Vorbescheid vom 8. März 2007 die Erteilung eines wie von der Beteiligten zu 4) beantragten Erbscheins angekündigt. Die dagegen eingelegte Be[…]