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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbenvermittlungsvertrag – Honoraranspruch

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Oberlandesgericht Brandenburg
Az: 11 U 157/07
Urteil vom 20.05.2008

In dem Rechtsstreit hat der 11. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 01. April 2008 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07. September 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam – Az.: 1 O 495/06 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 104.763,08 EUR nebst Zinsen sowie eine vorgerichtliche Gebühr gemäß RVG in Höhe von 1.032,56 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Oktober 2006, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für die Berufungsinstanz, zugleich Wert der Beschwer der Beklagten: 104.763,08 EUR.
Gründe:
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten ein vertragliches Honorar aus einem Erbenermittlungs-Vertrag.

Dem Kläger ist vom Präsidenten des Landgerichts Baden-Baden durch Verfügung vom 06. Dezember 1977 (Bl. 123 d.A.) die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Nachlasswesens erteilt worden. Er ist als so genannter Erbensucher tätig.

Die Beklagte ist auf Grund folgender Erbfälle Erbeserbin des am 05. Juli 1955 verstorbenen R… T…: Erbe des R… T… war ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins des Notariats 9 in F… vom 18. Januar 2006 (Bl. 13 d.A.) S… T…. Erbe des am 16. Oktober 1959 verstorbenen S… T… war gemäß dem gemeinschaftlichen notariellen Testaments vom 03. April 1959 (Bl. 10 d.A.) dessen Ehefrau G… T…. Diese errichtete am 24. Juli 1974 ein notarielles Testament, in dem sie die „staatlichen Schlösser und Gärten P…“ zum Erben bestimmte (Bl. 85 d.A.). Nach dem Versterben der G… T… am 18. Dezember 1981 wurde deren Testament am 06. Januar 1982 in Anwesenheit eines Vertreters der „Staatlichen Schlösse und Gärten“ eröffnet (notarielle Ur[…]


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