LG Hamburg
Az: 312 O 753/04
Urteil vom 04.01.2005
In dem Rechtsstreit erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, auf die mündliche Verhandlung vom 04.01.2005 für Recht:
Die einstweilige Verfügung vom 22.09.2004 wird bestätigt.
Die Antragsgegnerinnen haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens wie Gesamtschuldner zu tragen.
Tatbestand
Die Antragstellerin ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das Parfümprodukte der Marken „Lancaster“, „Nikos“, „Chopard“, „Jil Sander“, „Joop!“, „Davidoff“, „Vivianne Westwood“ und „Jennifer Lopez“ herstellt und vertreibt.
Die Antragstellerin ist u.a. Inhaberin der beim deutschen Patent- und Markenamt für die Warenklasse 03 (Seifen, Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer) registrierten Wortmarke „Joop!“.
Die Antragsgegnerin zu 1.) betreibt gemeinsam mit der Antragsgegnerin zu 2.) – ihrer Zweigniederlassung in Deutschland – unter der Domain XXX eine Handelsplattform, die ihren Nutzern die Möglichkeit eröffnet, Waren verschiedenster Art zum Kauf gegen ein Höchstgebot (Internetauktion) bzw. einen Festpreis („Sofort-Kaufen“) anzubieten bzw. solche Waren zu erwerben. Zum Verkauf und Erwerb von Waren auf der Handelsplattform XXX hat jeder Nutzer der Plattform zunächst ein Nutzerkonto zu eröffnen, wobei diverse persönliche Daten des Nutzers gespeichert werden und der Nutzer ein Pseudonym wählen muss, unter dem er seine Käufe und Verkäufe bei XXX tätigen möchte. Die Klardaten hinter einem Pseudonym erfahren die Partner einer bei XXX durchgeführten Transaktion für gewöhnlich erst am Ende einer Internetauktion bzw. nachdem sich der Käufer entschieden hat, einen Artikel im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ zu erwerben. Eine Kommunikation zwischen Verkäufer und Interessent ist jedoch im Wege der Funktion „Frage an den Verkäufer“ auch schon während der Laufzeit des Angebotes möglich.
Zum Verkauf einer Ware füllt der Anbieter bei XXX ein sog. Verkaufsformular aus, in dessen Rahmen er u.a. die zu verkaufende Ware einer Kategorie zuordnen, bezeichnen, näher beschreiben, ggf. mit Bildern versehen und den Preis und die Dauer des Angebots festlegen m[…]