Landgericht Darmstadt
Az.: 3 O 289/01
Verkündet am: 24.01.2002
In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Darmstadt – 3. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2001 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
(Sicherheiten können auch durch unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaften inländischer Banken oder Sparkassen, die als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassen sind, geleistet werden.)
TATBESTAND:
Der Ehemann der Beklagten stellte im September 2000 eine umfangreiche Modelleisenbahnanlage mit Zubehör der Märklin HO in X in vier verschiedenen Sparten ein. Der Beschreibung der Anlage war die folgende Einleitung vorangestellt:
„Guten Tag zusammen ….ACHTUNG, DIES IST VOERST EINE UMFRAGE!!!! NICHT BIETEN!! Von meinem OPA möchte ich eine Märklin Anlage HO versteigern. Die Frage ist natürlich ob überhaupt Interesse ab dieser besteht. Der Wertpreis liegt bei dem Fuhrpark etwa bei 13500,— Alles Tipp-Top und im OK.“
Nach Ziff. 8 der Nutzungsbedingungen des Internetdienstes, die jeder neue Nutzer durch Anklicken des Feldes „ich stimme zu“ akzeptieren muss, gibt ein Verkäufer mit der Einstellung eines Artikels auf die X ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Artikels an denjenigen Bieter ab, der bei Ablauf der Angebotszeit das höchste Gebot abgegeben hat.“
Für jede der vier Sparten, in der der Ehemann der Beklagten die Modelleisenbahnanlage eingestellt hatte, wurde eine gesonderte Auktion durchgeführt. Bei zwei dieser Auktionen gab der Kläger das Höchstgebot ab. Er bot einmal 1.003,- DM und ein anderes Mal 1.565,- DM. Die am 16.12.2000 begonnenen Auktionen waren am 23.12.2000 abgeschlossen.
Im Anschluss an die Durchführung der Auktionen, kam es zur Korrespondenz zwischen den Parteien[…]