Das neue Erbschaftsteuergesetz ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Bei Erbfällen (nicht bei Schenkungen) die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 eingetreten sind, kann man als Erbe wählen, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Wahlrecht nicht die neuen persönlichen Freibeträge umfaßt, sondern immer nur die bisherigen alten persönlichen Freibeträge. Das Wahlrecht kann bis zum 30.06.2009 ausgeübt werden.
Freibeträge:
Steuerklasse
Personen:
Freibetrag alt
Freibetrag neu
I
Ehegatte
307.000 €
500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder
205.000 €
400.000 €
Enkelkinder
51.200 €
200.000 €
Eltern und Großeltern bei Erbschaften
51.200 €
100.000 €
II
Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen und Nichten; Stiefeltern, Schwiegereltern; geschiedene Ehegatten
10.300 €
20.000 €