Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

 

Das neue Erbschaftsteuergesetz ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Bei Erbfällen (nicht bei Schenkungen) die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 eingetreten sind, kann man als Erbe wählen, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Wahlrecht nicht die neuen persönlichen Freibeträge umfaßt, sondern immer nur die bisherigen alten persönlichen Freibeträge. Das Wahlrecht kann bis zum 30.06.2009 ausgeübt werden.

Freibeträge:

Steuerklasse

Personen:

Freibetrag alt

Freibetrag neu

I

Ehegatte

307.000 €

500.000 €

Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder

205.000 €

400.000 €

Enkelkinder

51.200 €

200.000 €

Eltern und Großeltern bei Erbschaften

51.200 €

100.000 €

II

Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen und Nichten; Stiefeltern, Schwiegereltern; geschiedene Ehegatten

10.300 €

20.000 €


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv