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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbauseinandersetzung – Auskunftserteilung über Kontoabhebungen etc.

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OLG Düsseldorf
Az: I-4 U 102/05
Urteil vom 28.03.2006

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 31.03.2005 dahingehend abgeändert, dass die Klage auch hinsichtlich der Anträge zu Ziffer 1 e) und Ziffer 1 f) (Auskunftserteilung darüber, welche Ein- und Auszahlungen die Beklagte im Rahmen ihrer Kontovollmacht zu den Konten 30264998 und 305101164 bei der Stadt-Sparkasse D… vorgenommen hat, sowie Rechenschaftsablegung über die Ausführung der Aufträge, mit Ausnahme der Abhebungen vom 27.10.2003 und vom 20. und 25.11.2003) abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Der Kläger ist Alleinerbe des am 29.10.2003 verstorbenen W… B…. Die Beklagte und der Erblasser wohnten bis zu dessen Tod in demselben Altenheim in D…. Sie hatten zuvor seit dem Jahr 1984 in einer Lebensgemeinschaft gelebt, zunächst in B… und anschließend in D….

Der Erblasser verfügte über Konten bei der Stadtsparkasse D… mit den Kontonummern … und … . Für diese Konten erteilte der Erblasser der Beklagten am 25.07.1994 Kontovollmachten (Bl. 62, 63 GA). Im Rahmen dieser Kontovollmachten verfügte die Beklagte über die Konten des Erblassers. Die jeweiligen Abhebungen und Verfügungen stimmte sie mit diesem ab.

Der Kläger hat erstinstanzlich eine Stufenklage erhoben und in der Auskunftsstufe unter anderem Auskunft und Rechenschaft von der Beklagten darüber verlangt, welche Ein- und Auszahlungen diese im Rahmen ihrer Kontovollmacht vorgenommen hat.

Der Kläger hat die Ansicht vertreten, die Beklagte sei umfänglich zur Auskunft über die Kontenbewegungen der beiden Konten bei der Stadtsparkasse D… verpflichtet.

Der Kläger hat beantragt,

1.

die Beklagte zu verurteilen, ihm Auskunft zu erteilen

e)

welche Ein- und Auszahlungen sie in Ausübung der Kontovollmacht zu den Konten … und … bei der Stadtsparkasse D… vorgenommen hat mit Ausnahme der Abhebungen vom 27.10.2003 und von 20. und 25.11.2003,

f)

Rechenschaft abzulegen über die Ausführung der Aufträge,

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie hat die Ansicht vertreten, sie sei nicht verpflichtet, hinsichtli[…]


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