Oberlandesgericht Düsseldorf
Az.: I-20 U 125/08
Urteil vom 04.11.2008
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 6. Mai 2008 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die mit Beschluss vom 28.03.2008 erlassene einstweilige Verfügung wird – über die im angefochtenen Urteil bereits erfolgte Bestätigung hinaus – in Ziffer I.3. mit der Maßgabe bestätigt, dass das dort ausgesprochene Verbot lautet: „ihre Internetseite www……zu betreiben, ohne den Namen des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin anzugeben.“
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung der Ordnungsmittel der Beschlussverfügung ferner verboten, tele-fonisch für eine einzige Anzeige zu werben, wenn der schriftliche Anzeigenauftrag, der im Anschluss an das Telefongespräch verschickt wird, über sieben Anzeigen lautet und es zusätzlich in dem Auftrag heißt: „Bitte senden Sie uns deshalb, zunächst einmalig zum Kennenlernen, die aktuelle Ausgabe der Aufklärungsreihe …… mit unserer Anzeige in der Größe … gem. Vorlage zum Preis von EUR … zzgl. 19% MWSt. für unsere PLZ Region.“ Die weitergehende Berufung wird einschließlich des neu gefassten Antrages zu 3. zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe:
1.
A)
Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
Die Parteien sind Wettbewerber in der Vermarktung von Anzeigen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht – soweit noch relevant – eine zuvor ergangene Beschlussverfügung in Bezug auf die Impressumspflicht auf der Internetseite aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung diesbezüglich sowie der weiter gestellten Anträge bezüglich irreführender Angaben über die Zahl bestellter Anzeigen und der Erweckung des Eindrucks, ein Verein „…. e.V.“ verfolge gemeinnützige Ziele, zurückgewiesen.
Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte und be[…]