Landgericht München I
Az: 12 O 2393/03
Verkündet am 14.08.2003
In dem Rechtsstreit wegen Forderung erläßt das Landgericht München I, 12. Zivilkammer, aufgrund .der mündlichen Verhandlung vom 15.5.2003 folgendes Endurteil:
I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen zu verwenden oder sich auf diese .Klauseln zu berufen:
a) feie, gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
b) Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Dienstleistungen bleibt auch bei rechtzeitigem Widerruf bestehen.
c) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende I; Verpflichtungen verspricht der Kunde unter Ausschlug der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,– (in Worten: fünftausend Euro).
d) J ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Verbote, unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden… die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, Zugänge zum Internet, Internet-Seiten und/oder E-Mail-Accounts sofort zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
e) J übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.
f) Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden, die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domains oder seines E-Mail-Verkehrs gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber J auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden auch des Vermögensschadens.
g) Dies gilt auch, sofern Dritte Leistungen in Anspruch nehmen, die dem Kunden unentgeltlich gewährt werden
(z.B. FreeMail); der Kunde‘ haftet ^(|dann‘ auf Zahlung eines angemessenen Entgelts und auf Schadensersatz.
h) Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen.
i) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in[…]