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Hundezucht in allgemeinem Wohngebiet – unzulässig?

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 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Az.: 6 L 129/90
Urteil vom 30.09.1992

Leitsatz:
Eine Hundehaltung (Dackelzucht) mit mehr1als zwei Tieren kann in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig sein und wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück bauaufsichtsbehördlich untersagt werden.

In der Verwaltungsrechtssache wegen Nutzungsverbots (Hundezucht) hat der 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. September 1992 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Oldenburg – 4. Kammer – vom 22. August 1990 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
I.
Die Klägerin wendet sich gegen ein bauaufsichtsbehördliches Nutzungsverbot des Beklagten, mit dem ihr das ungenehmigte Halten von mehr als zwei Hunden auf ihrem Wohngrundstück … in H… untersagt und die Entfernung aller bisherigen dortigen Zuchtdackel aufgegeben wurde.
Das 32 m tiefe und bis zu 30 m breite Hausgrundstück der Klägerin ist im Bebauungsplan Nr. 0204 der Gemeinde H… als Teil eines zweigeschossig in offener Bauweise bebaubaren allgemeinen Wohngebiets ausgewiesen und seit 1977 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Hier betrieb die Klägerin seit Jahren bis 1991 ohne Baugenehmigung eine Zucht von Rauhhaardackeln mit einem Hundezwinger südlich hinter ihrer Garage, gut 5 m von dem Wohngrundstück An der Weide 10 des Beigeladenen nordöstlich entfernt. Die Tiere wurden in der Tageszeitung zum Verkauf angeboten. Auf den Betrieb wies ein Werbeschild vor dem Grundstück hin (siehe Foto Blatt 12 der Beiakten A). Im Herbst 1988 wurde am Westgiebel des Hauses ebenfalls ein Hinweis auf die Dackelzucht angebracht. Am 25. Oktober 1988 berichtete die Lokalpresse des O… auf Seite 4 über Zuchterfolge der Klägerin auf einer Ostfriesland-Siegerschau eines internationalen Dackelklu[…]


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