Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Baumangel – Mängelbeseitigungskosten und Mietausfallschäden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Jena
Az: 2 U 1122/05
Urteil vom 12.07.2006

In dem Rechtsstreit hat der 2. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Juni 2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts Gera vom 14.10.2005, Az. 3 O 2001/01, abgeändert.
Die Klage ist dem Grunde nach bis zu einem Umfange von € 24.406,56 gerechtfertigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gründe:
I.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen eines Baumangels geltend. Die Parteien schlossen unter dem 23.02.1990 einen Bauvertrag. Die Arbeiten wurden von einem Subunternehmer ausgeführt. Die Abnahme fand Ende 1990 statt. Die Arbeiten wurden teilweise mangelhaft ausgeführt. Insoweit wurde vor dem Landgericht Gera (Az. 9 OH 9/94) ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt. Nunmehr unstreitiger Mangel ist die Aufbringung des falschen Putzes ohne Außenisolierung im Kellerbereich, was zu Abplatzungen von Fliesen führte. Wegen des Mangels hat der Kläger zunächst infolge einer Absprache mit der Beklagten vom 28. Mai 1994 den Subunternehmer in Anspruch genommen. Eine entsprechende Klage blieb erfolglos. Eine die Klageabweisung bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena (Az. 1 U 1328/99) war seit dem 18.08.2000 rechtskräftig.

Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind Mängelbeseitigungskosten sowie Mietausfallschäden, die im Einzelnen von der Beklagten bestritten sind Die Beklagte hat sich auf Verjährung berufen. Sie […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv