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trichteten Gebühren (Jahresgebühr) bei vorzeitiger Kündigung der KreditkarteRückzahlung der entrichteten Gebühren (Jahresgebühr) bei vorzeitiger Kündigung der Kreditk

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(hier Ausschluss durch AGB-Klausel)

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 1 U 108/99
Verkündet am 14.12.2000
Vorinstanz: Landgericht Frankfurt am Main – Az.: 2/2 O 110/98

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23.11.2000 für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.04.1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/2 O 110/98) abgeändert:
Der Beklagten wird bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an. den Vorstandsmitgliedern, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, in Bezug auf Kreditkartenverträge folgende – unterstrichene – und dieser inhaltsgleiche Allgemeine Geschäftsbedingung zu verwenden, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):
(Die Bank erhebt für die Bereitstellung der Visa-Karte eine nach § 315 BGB angemessene Jahresgebühr und belastet das Konto hiermit zu Beginn jedes Vertragsjahres). Bei Vertragsende erfolgt keine zeitanteilige Erstattung, (es sei denn, die Beendigung erfolgt durch außerordentliche Kündigung des Karteninhabers).
Dem Kläger wird die Befugnis zugesprochen, die Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Verwenders auf Kosten der Beklagten im Bundesanzeiger, im übrigen auf eigene Kosten bekannt zu machen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer beträgt 5.500,00 DM.

Entscheidungsgründe:
Von einer Darstellung des Tatbestands wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO).
Die Berufung des Klägers ist begründet und führte zu der aus dem Tenor ersichtlichen Abänderung des angefochtenen – hiermit in Bezug genommenen – Urteils des Landgerichts.
Der Beklagten war die Verwendung der streitgegenständlichen Klausel in ihren AGB zu untersagen, weil darin ein Verstoß gegen § […]


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