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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schrottimmobilien – Vertragsrücktritt und Schadensersatz

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Oberlandesgericht Karlsruhe
Az.: 15 U 50/02
Urteil vom 21.06.2006
Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe, Az.: 8 O 168/02

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatzes hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 21. Juni 2006 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 18.07.2002 – 8 O 168/02 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 70.689,68 € zu zahlen nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 09.04.2001 Zug um Zug gegen Rückübereignung der Eigentumswohnung J…-Straße in Hamburg., 7. OG, bestehend aus einem 43/10000 Miteigentumsanteil nach WEG, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 97 bezeichneten Eigentumswohnung im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese von Osdorf, Blatt 7276.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- €, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
5. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Gründe:
I.
Die Kläger verlangen von der Beklagten Schadensersatz nach einem aus ihrer Sicht gescheiterten Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 1999. Die Beklagte war als Bausparkasse mit der Finanzierung des Erwerbs befasst. Verkäuferin der Wohnung, war die Allgemeine Wohnungsvermögens AG, Hannover (im Folgenden abgekürzt: X….).
Die Beklagte arbeitete in der Vergangenheit zum Vertrieb ihrer Bausparprodukte mit den Firmen der H & B-Gruppe (im Folgenden abgekürzt: H & B) zusammen. In mehreren tausend Fällen suchten Vermittler der H & B Kunden auf, wobei gleichzeitig durch denselben Vermittler einerseits der Erwerb einer Eigentumswohnung vermittelt wurde und ander[…]


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