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Phishing-Attacke – Ansprüche der Bank gegen Überweise

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 Landgericht Bad Kreuznach 
Az.: 2 O 331/07
Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 30.01.2008 

In dem Rechtsstreit hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach auf die mündliche Verhandlung vom 09. Januar 2008 für Recht erkannt:
1)  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.875,78 EUR (in Worten: fünftausendachthundertfünfundsiebzig 78/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2007 sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 31,45 EUR zu zahlen.
2)  Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:
Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen einer betrügerischen Online-Banking-Verfügung in Anspruch.
Im Hinblick auf sein auslaufendes Arbeitsverhältnis suchte der Beklagte im Frühjahr 2007 eine neue Arbeitsstelle. In dieser Zeit erhielt er eine E-Mail einer ihm unbekannten Gesellschaft W. T. LLC mit Sitz in K. in der Ukraine, die ihm eine geringfügige Beschäftigung als Repräsentant und Manager für Zahlungsbearbeitung anbot. Er zeigte in seiner Antwort entsprechendes Interesse an und bekam, ebenfalls per E-Mail, einen Arbeitsvertrag übermittelt. Im Einzelnen wird auf den zur Akte gelangten Vertrag (Bl. 38-40 d. A.) Bezug genommen. Der Beklagte unterzeichnete den Vertrag, scannte ihn ein und übermittelte ihn per E-Mail zurück. Auf dem gleichen Weg übermittelte er seine Bankverbindung und eine Fotokopie seines Personalausweises. Seine Aufgabe sollte darin liegen, Zahlungen auf seinem eigenen Girokonto für die Gesellschaft entgegenzunehmen und sie nach Abhebung durch die Inanspruchnahme der Dienste der W U an einen anderen Zahlungsempfänger weiterzuleiten.
Am 25.06.2007 wurde per Online-Banking von einem für einen Kunden der Klägerin eingerichteten Konto ohne dessen Wissen und Wollen ein Betrag von 5.875,78 EUR auf das Konto des Beklagten bei einer anderen Bank überwiesen. Der Zahlungseingang wurde dem Beklagten durch einen männlichen Anrufer telefonisch angekündigt. Dabei wurde er angewiesen, den eingehenden Betrag per WU weiter[…]


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