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Rechtsanwälte Kotz GbR

Online-Broking – Haftung der Direktbank

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 LANDGERICHT NÜRNBERG-FÜRTH
Az.: 10 O 8034/01
Verkündet am 10.04.2002

Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 10. Zivilkammer, erläßt wegen Schadensersatzes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2002 folgendes ENDURTEIL
I. Die Beklagte wird verurteilt, folgende Buchungen aufden bei ihr für den Kläger geführten Konten und Depotsgebührenfrei und mit der entsprechenden Wertstellungzu den genannten Daten („zinsbereinigt“) rückgängig zumachen:
1. Tagsgeldkonto Nr. 09.05.2000 SollDM14. 907,18;
2. Geldkonto Nr.08.05.2000 Soll 09.05.2000 Haben 10.05.2000 HabenDM 1.042.933,36, DM 14.907,18, DM 1.027,745,01;
3. Depot Nr.Zu- und Abgang im Maivon 4978 Stück VAnteile (WP-Kenn-Nr. DE).
II. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit eine Geldforderung zu vollstrecken ist, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils‘ zu vollstreckenden Betrages.

BESCHLUSS:
Der Streitwert wird auf EURO 7.765,68 festgesetzt

T A T B E S T A N D:
Die Parteien streiten um Forderungen aus einem Wertpapiergeschäft.
Der Kläger unterhielt bei der Beklagten, einer sogenannten Direktbank, ein Konto sowie ein Wertpapierdepot zum Zwecke des Online-Broking. Dabei werden bei der Beklagten Wertpapiereinkäufe und -verkaufe des Kunden zugunsten und zu Lasten eines Depots (hier mit der Nr. 0 l gebucht, Kaufpreise und Verkaufserlöse auf ein Geldkonto. Das Geldkonto ist im Guthaben zu führen und stellt die „Kasse“ dar, aus deren Bestand der Kunde Wertpapiereinkäufe tätigen kann. Außerdem führte der Kläger noch ein Tagesgeldkonto bei der Beklagten.
Auf seinen Antrag vom 18.04.2000 hin gestattete die Beklagte dem Kläger am 26.04.2000 die Teilnahme am geschilderten Online-Broking-Verfahren. Am 03.05.2000 führte der Kläger sein erstes Online-Broking-Geschäft durch und wollte für DM 5.000,–, das entsprach seinem Guthaben auf dem Geldkonto.
Dabei tippte er an seinem PC die Za[…]


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