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Kreditkartenpinsystem für Abhebungen „sicher“

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 Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Az.: 23 U 22/06
Urteil vom 17.06.2009   
Vorinstanz: Landgericht Darmstadt, Az.: 2-25 O 614/03

Gründe:
I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.
Das Landgericht hat die auf Rückzahlung bzw. Schadensersatz aufgrund diverser unrechtmäßiger Eurocard-Transaktionen gerichtete Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger im Hinblick auf die an ihn erfolgten Zessionen nach § 134 BGB iVm Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG mangels des erforderlichen Verbraucherschutzinteresses im Sinne des Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG nicht aktivlegitimiert sei. Außerdem bestünden die geltend gemachten Ansprüche schon dem Grund nach nicht, weil der Beklagten gegenüber den Zedenten jeweils ein Schadensersatzanspruch in Höhe der streitgegenständlichen Auszahlungen auf die Kreditkarte wegen pVV aufgrund grob fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten der Zedenten bei der Verwahrung der persönlichen Geheimzahl (PIN) zustehe.

Gegen das ihm am 5.10.2005 zugestellte Urteil des Landgerichts hat der Kläger am 20.10.2005 fristgerecht Berufung eingelegt und diese am 4.1.2006 innerhalb der verlängerten Berufungsbegründungsfrist begründet.

In der Berufungsbegründung hat der Kläger angeführt, dass das Landgericht zu Unrecht die Aktivlegitimation verneint habe. Sie sei trotz der erforderlichen Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf die gebotene Klärung verbraucherrechtlich relevanter Fragen gegeben. Dies mache bereits der erstinstanzlich unter Beweis gestellte Vortrag, dass es in drei Fällen (A, B und C) trotz verschlossener PIN-Briefe zu missbräuchlichen Abhebungen vom Konto gekommen sei, deutlich. Des weiteren habe der Sachverständige SV1 in einem Prozess vor dem Landgericht in Hannover dargelegt, dass das PIN-Verfahren mit Hilfe kryptologischer und/oder mathematischer Methoden (sog. smart attacks) gebrochen werden könne. Das Landgericht habe zudem die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Regeln über den Anscheinsbeweis sowie die Grundsätze des Urteils des BGH vom 5.10.2004 (Az. XI ZR 210/03; BGHZ 160, 308) zu den Kartenschadensfällen verkan[…]


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