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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abhebungen im Euro-Ausland und Auslandsüberweisungen werden billiger!

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Am 01.07.2002 trat die vom Europäischen Parlament im Dezember 2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche Senkung der Bankgebühren im Geldverkehr in der „Euro-Zone“ vorschreibt.

Die Verordnung schreibt unter anderem vor:

·         Die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten und für Kreditkartenzahlungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro müssen ab dem 01.07.2002 im In- und Ausland identisch sein.

·         Ab dem 01.07.2003 müssen die Gebühren für Überweisungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro bei In- und Auslandsüberweisungen gleich sein.

·         Bankkunden sind vorab über die Gebühren für In- und Auslandszahlungen zu informieren. Gebührenänderungen sind im Voraus mitzuteilen.

Ab dem 01.01.2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen an Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro.[…]


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