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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Erstattung Verbringungskosten und UPE-Aufschläge

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AG Bonn
Az: 116 C 27/09
Urteil vom 11.01.2010

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 491,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und begründet.
Dem Kläger stehen aufgrund des Unfallereignisses vom 01.04.2009 über den von der Beklagten bereits regulierten Betrag hinaus, ein weiterer Anspruch in Höhe von 491,40 € aus §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 Abs. 1, 17 StVG i.V.m. § 3 Abs. 1 PflVG zu.
1. Dass die Beklagte gegenüber der Klägerin für die Folgen des Unfallereignisses in vollem Umfang einzustehen hat, ist unstreitig. Uneinigkeit besteht lediglich dahingehend, ob die von der Beklagten vorgenommenen Abschläge auf die Stundenverrechnungssätze für die Karosserie- und Lackierarbeiten sowie die Verbringungskosten und die UPE-Aufschläge zu ersetzen sind.
Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel der Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei. Dies gilt auch für fiktive Reparaturkosten.
Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen könne (BGH, Urteil vom 29.04.2003, „Porsche-Entscheidung“, NJW 2003, 2086, 2087 mit Hinweis auf BGH NJW 1992, 302). Doch genügt im allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten .Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden. Rechnet also der Geschädigte – konkret oder fiktiv – die Kosten d[…]


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