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Verschuldensanteile aus einem Verkehrsunfall – Haftung über § 12 StVG

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 OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Az.: 10 U 2996/10
Urteil vom 29.10.2010

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatzes erlässt der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2010 folgendes Endurteil:
1. Auf die Berufung des Klägers vom 19.05.2010 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 21.04.2010 (Az. 3 O 3564/08) in Nr. I. – III. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Es wird festgestellt, dass die Beklagten samtverbindlich verpflichtet sind, dem Kläger über die anerkannten 50 % und über die Haftungshöchstgrenzen des § 12 StVG hinaus den materiellen und immateriellen Schaden, der dem Kläger auf Grund des Verkehrsunfalls vom 01.09.2006 vor dem Anwesen G.straße 29 in B. entstanden ist und in Zukunft noch entstehen wird, zu 100 % zu ersetzen.
II. Die Beklagten werden darüber hinaus verurteilt, an den Kläger samtverbindlich außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.658,61 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.10.2008 zu bezahlen.
III. Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits.
Die Anschlussberufung der Beklagten vom 24.08.2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
A.
Die Parteien streiten um die Verschuldensanteile des Klägers und der Beklagten zu 1) aus einem Verkehrsunfall. Der Kläger begehrt Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten zu 100 %, die Beklagten wenden u.a. ein Mitverschulden des Klägers ein und erkannten ihre Haftung vorprozessual zu 50 % an. Der Kläger fuhr am 01.09.2006 gegen 08.45 Uhr mit seinem Motorrad Honda CBR 600 F, welches nicht mit einer ABS-Bremsanlage ausgestatt[…]


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