AG Kempen
Az.: 11 C 69/11
Urteil vom 08.07.2011
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Kempen im schriftlichen Verfahren nach Sach- und Streitstand vom 25.06.2011 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 843,55 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2010 und vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 57,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2010.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Tatbestand:
Am 08.07.2010 kam es in Kempen gegen 10.20 Uhr an der Kreuzung Speefeld / Kempener Landstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem das dem Kläger gehörende Kraftfahrzeug Hyundai Getz, 46 kw, 1086 ccm beschädigt wurde. Allein verschuldet wurde der Unfall durch den Fahrer des Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen …, das bei der Beklagten versichert war.
Unter dem 21.07 2010 ließ der Kläger die Beklagte beziffert zur Regulierung des Schadens und der Rechtsanwaltskosten unter Fristsetzung bis zum 04.08.2010 auffordern.
Die Beklagte regulierte den Schaden im wesentlichen, zahlte aber auf die Mietwagenkosten lediglich 554,– Euro und auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten 603,93 Euro.
Das wegen des Kraftfahrzeugschadens eingeholte Sachverständigengutachten sah eine Reparaturdauer von 9 Tagen vor. Der Kläger mietete noch am Unfalltage (08.07.2010 bis zum 19.07.2010) ein Fahrzeug der Klasse 2 (nach Schwacke) einschließlich Haftungsbefreiung, Anhängerkupplung und Zustellkosten. Hierfür erhielt er 1.136,86 Euro in Rechnung gestellt.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt er Mietwagenkosten in Höhe von 1.397,54 Euro in Anspruch un[…]