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Verkehrsunfall – Geschädigter muss Unfallgeschehen beweisen

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 Oberlandesgericht Nürnberg
Az: 4 U 2659/10
Urteil vom 19.12.2011

In dem Rechtsstreit wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg -4. Zivilsenat- auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28.11.2011 folgendes Endurteil
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.2010 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.175,00 € festgesetzt.

Gründe
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus einem behaupteten Verkehrsunfall geltend, der sich am …2009 gegen … Uhr in N. in der Straße Y-Platz ereignet haben soll.
Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 20.175,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.12.2009 sowie weiterer außergerichtlicher, nicht festsetzbarer und nicht anrechenbarer Anwaltskosten in Höhe von 554,42 € verurteilt.
Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, dass der Schaden am Fahrzeug der Klägerin, PKW Mercedes Benz, amtl. Kennzeichen … in vollem Umfang durch den Fahrer und Halter des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW Lancia, amtl. Kennzeichen … D. C. verursacht worden sei. Die Klägerin könne daher den Wiederbeschaffungswert verlangen. Das Landgericht kam nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht zu dem Ergebnis, dass sich das Unfallgeschehen nicht so ereignet hat, wie es die Klägerin von Anfang an geschildert hatte. Die Angaben de[…]


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