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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – fiktive Abrechnung – Erreichbarkeit einer freien Werkstatt

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AG Halle (Saale)
Az: 93 C 2774/10
Urteil vom 02.02.2012

1.) Die Beklagten zu 1. und zu 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 138,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 119,37 € seit dem 30. September 2010 (Beklagte zu 3.) bzw. dem 5. Mai 2011 (Beklagter zu 1.) zu bezahlen.
2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 89 % und die Beklagten zu 1. und zu 3. als Gesamtschuldner 11 %.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung, auch zu einem Teilbetrag, durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die die Beklagten zu 1. und zu 3. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Tatbestand
Die Klägerin verlangt restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Am 23. März 2010 beschädigte der Beklagte zu 1. mit dem LKW mit dem amtlichen Kennzeichen …., welcher bei der Beklagten zu 3. pflichtversichert war, den zum damaligen Zeitpunkt 18 Jahre alten PKW Mercedes S-Klasse, Typ 140, mit dem amtlichen Kennzeichen … der Klägerin bei einem Verkehrsunfall in der D…straße in H…. Das Fahrzeug der Klägerin wurde beschädigt. Die Haftung der Beklagten zu 1. und zu 3. dem Grunde nach zu 100 % ist unstreitig.
Laut Kostenvoranschlag der Firma … würde die Reparatur, die die Klägerin bislang nicht hat ausführen lassen, 2.279,81 € (netto ohne Mehrwertsteuer) kosten. Wegen der Einzelheiten wird auf den Kostenvoranschlag Bl. 61 – 63 d. A. (einschließlich Rückseiten) verwiesen. Diesen Betrag macht die Klägerin ebenso wie eine merkantile Wertminderung von 300,00 € und eine Kostenpauschale von 25,00 €, somit insgesamt 2.604,81 €, geltend. Die Beklagte zu 3. zahlte hierauf 1.561,83 €. Den Restbetrag von 1.042,89 € verlangt die Klägerin mit der vorliegenden Klage.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass sie sich nicht auf eine billigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen l[…]


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