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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfall – Ölspurenbeseitigung und Kostentragung

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VG Arnsberg
Az: 3 K 1109/09
Urteil vom 06.08.2010

Der Kostenersatzbescheid der Beklagten vom 12. März 2009 wird aufgehoben, soweit damit mehr als 619,50 EUR von der Klägerin verlangt werden.
Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte trägt 3/4 der Kosten des Verfahrens, die Klägerin 1/4.

Tatbestand
Die Klägerin war Halterin eines Kraftfahrzeuges der Marke Seat Arosa mit dem amtlichen Kennzeichen …… Mit diesem Fahrzeug verursachte ihre Tochter am 8. März 2009 einen Verkehrsunfall im Bereich der B…………, an dem zwei weitere Fahrzeuge beteiligt waren und durch den es zum Auslaufen von Betriebsmitteln kam. Insgesamt wurde eine Fläche von ca. 15 qm verunreinigt. Die herbeigerufene Feuerwehr der Beklagten beauftragte nach Absicherung und Sperrung der Fahrbahn im betreffenden Bereich sowie Absicherung von Kanaleinläufen durch Bindemittel die Fa. …………. , mit der Beseitigung der auf dem Straßengrund befindlichen Betriebsstoffreste. Das Unternehmen, das bei den Arbeiten einen sog. RTS-Sprinter einsetzte, stellte der Beklagten insgesamt 1.679,61 EUR in Rechnung; wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der in den Verwaltungsvorgängen befindlichen Rechnung Bezug genommen.
Mit Bescheid vom 12. März 2009 zog die Beklagte die Klägerin ohne vorherige Anhörung aufgrund von § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde …. bei Einsätzen der Feuerwehr (im Folgenden kurz: Ortssatzung) zum Kostenersatz in Höhe von insgesamt 2.299,11 EUR heran. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus Kosten für den Einsatz von neun Feuerwehrleuten (i.H.v. 517,50 EUR), eines Löschgruppenfahrzeuges (i.H.v. 52,00 EUR), eines Gerätewagens (i.H.v. 50,00 EUR) sowie dem Rechnungsbetrag der Fa. N1. i.H.v. 1.679,61 EUR. Zur Begründung ist diesbezüglich ausgeführt, die Straße habe durch die Fa. …. gereinigt werden müssen.
Hiergegen richtet sich die Klägerin mit der am 14. April 2009 erhobenen Klage und macht u.a. geltend: Es sei zutreffend, dass ihre Tochter den Unfall verursacht habe. Zum Umfang der dadurch hervorgerufenen Verschmutzung der Straße kö[…]


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