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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag – Mängel, Verschleißsteile

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LG Itzehoe
Urteil vom: 25.07.2003
Az: 6 O 523/02

In dem Rechtsstreit hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe auf die mündliche Verhandlung vom 09. Juli 2003 Recht erkannt:

 

1. die Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 254,56 EUR zu zahlen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Für die Beklagte ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000.00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 

 
T a t b e s t a n d:
 

Der Kläger erwarb bei der Beklagten gemäß Vertrag vom 16. Juli 2002 einen Gebrauchten PKW VW Sharan 1,9 TDI CL zum Kaufpreis von 12.490,00 EUR bei einem Kilometerstand von 160.190. Gleichzeitig schloss er eine Gebrauchtwagengarantie ab und zahlte dafür 50,00 EUR. Die Beklagte stellte dem Kläger gemäß Rechnung vom 19. Juli 2002 12.540,00 EUR in Rechnung. Der Kläger zahlte den Kaufpreis durch ein Darlehen bei der YYY, welches die Beklagte in Höhe von 9.990,00 EUR vermittelt hatte und durch Inzahlunggabe eines gebrauchten Mercedes 190 D in Höhe von 2.500,00 EUR. 50,00 EUR zahlte der Kläger in bar.

 

Der Kläger meint, die Beklagte habe ihre Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache im Rahmen dieses Kaufvertrages nicht eingehalten und behauptet hierzu: Nach Übergabe des Fahrzeugs am 19. Juli 2002 – wie unstreitig ist – habe er mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug am 20. Juli 2002 eine Urlaubsfahrt in sein Heimatland angetreten. Gleich auf dieser ersten Fahrt sei das Fahrzeug auf der BAB in der Nähe von YYY liegen geblieben. Als Ursache für die mangelnde Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges sei ein defekter Turbolader festgestellt worden. Die in der dortigen Region durchgeführte Reparatur sein von der Beklagten gezahlt worden. Der Kläger habe nach erfolgter Reparatur und nach einem Aufenthalt in einem Hotel während der Reparaturdauer über zwei Tage seine Urlaubsreise fortsetzen können. Bei Urlaubsrückkehr am 17. August 2002 sei das Fahrzeug ein zweites Mal auf der BAB liegen geblieben. Ursache sei ein Motorschaden gewesen. Infolgedessen habe das Fahrzeug von der Firma YYY abgeschleppt werden müssen. Diese Firma habe durch ihren M[…]


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