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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reparaturkosten (fiktive) – Stundenverrechnungssätze Fachwerkstatt

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Landgericht Mannheim
Az: 1 S 95/08
Urteil vom 24.10.2008

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwetzingen vom 30.05.2008 – 1 C 6/08 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
I.

Der in R. wohnhafte Kläger macht mit der Klage restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 03.07.2007 in R. ereignet hat, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten geltend.

Bei diesem Verkehrsunfall wurde der Pkw des Klägers, Marke Audi Quatro, 1,8 T, amtliches Kennzeichen … beschädigt. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt mehr als 10 Jahre alt und wies eine Laufleistung von 193.927 km auf. Die volle Haftung des Beklagten Ziff. 1 als Fahrer des anderen unfallbeteiligten Fahrzeugs und der Beklagten Ziff. 2 als dessen Pflichtversicherin für den dem Kläger bei dem Verkehrsunfall erwachsenen Schaden ist unstreitig.

Der Kläger rechnet den ihm erwachsenen Schaden für die Wiederherstellung seines Fahrzeugs auf der Basis eines Gutachtens des Sachverständigen C. … ab. Dieses legt bei der Kalkulation der Reparaturkosten die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt, der Fa. W GmbH, zu Grunde und weist Netto-Reparaturkosten in Höhe von EUR 4.302,14 aus.

Die Beklagte Ziff. 2 kürzte bei der Regulierung des Schadens die im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Reparaturkosten (die Stundensätze bei den Karosserie- und Lackierarbeiten, die mit jeweils EUR 98,– angegeben waren, und die Materialkosten bei den Lackierarbeiten die in einem Prozentsatz des Arbeitslohns der Lackierkosten angegeben waren) um insgesamt EUR 669,85. Sie legte dabei die Stundenverrechnungssätze der Fa. M Karosseriebau … zu Grunde, welche für die Karosseriearbeiten EUR 74,50 und für die Lackierarbeiten EUR 76,80 betragen sowie für das Lackiermaterial 35% des Arbeitslohns der Lackierarbeiten und machte diese Verrechnungssätze zur Grundlage ihrer Abrechnung.

Die letztgenannte Reparaturwerkstatt, die nicht markengebunden ist, ist Dekra-zertifiziert und […]


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