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Reh – Ausweichmanöver – Rettungswille

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Oberlandesgericht Köln
Az.: 9 U 34/05
Urteil vom 11.10.2005
Vorinstanz: Landgericht Köln, Az.: 20 O 254/04

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.01.2005 – 20 O 254/04 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

– in abgekürzter Form gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO –

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Landgericht hat die Beklagte zu Recht verurteilt, dem Kläger den bei dem Unfall am 10.10.2003 durch die Beschädigung seines Fahrzeugs entstandenen Schaden in Höhe von 8.620,- € zu ersetzen. Ein entsprechender Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 63 Abs. 1 S. 1 VVG in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag der Parteien.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer Aufwendungen zu ersetzen, die diesem durch die Erfüllung seiner Rettungspflicht nach § 62 VVG entstehen. Wenn die Aufwendungen erfolglos blieben, sind sie zu ersetzen, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Nach den von dem Landgericht festgestellten Tatsachen, die der Senat gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, ist davon auszugehen, dass es zu der Beschädigung des Fahrzeugs des Klägers kam, weil der Zeuge I. ein Ausweichmanöver, das er unter den gegebenen Umständen für geboten halten durfte, durchführte, um eine Kollision mit einem vor dem Fahrzeug auf die Straße gelaufenen Reh zu vermeiden. Konkrete Anhaltspunkte, die im Sinne des § 529 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen des Landgerichts begründen, sind nicht gegeben. Insbesondere zieht es die Tatsachenfeststellung des Landgerichts nicht in Zweifel, dass der Zeuge I. bei seiner Vernehmung angegeben hat, das Reh sei etwa fünf bis sieben Meter vor dem Fahrzeug auf die Straße gelaufen. Zwar wäre bei Zugrundelegung dieser Entfernung zum Zeitpunkt der Wahrnehmung des R[…]


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