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Bundesgerichtshof
Az.: VIII ZR 155/ 99
Urteil vom 27.09.2000
Vorinstanzen: OLG Frankfurt am Main; LG Frankfurt am Main

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2000 für Recht erkannt:
Auf die Revisionen des Klägers und des Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Klage hinsichtlich der nachstehend aufgeführten Klauseln 2, 4, 5 und 12 zurückgewiesen und als auf seine Berufung dem Beklagten die Empfehlung der Klauseln 10 und 13 untersagt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 1997 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
1. Dem Beklagten wird es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500. 000, – DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Präsidenten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, in Bezug auf Konditionenempfehlungen gegenüber Neuwagenhändlern für den rechtsgeschäftlichen Verkehr folgende außerhalb der Klammer stehende und diesen inhaltsgleiche Allgemeine Geschäftsbedingungen zu empfehlen, soweit diese Bedingungen nicht zur ausschließlichen Verwendung zwischen Kaufleuten bestimmt sind:
(1) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für (Nebenabreden und Zusicherungen sowie für) nachträgliche Vertragsänderungen.
(2) (Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes) – spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – (und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.)
(4) (Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne.) Mit dem Zugang der Auff[…]


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