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Rechtsanwälte Kotz GbR

Neuwagenkauf-Mängel: freie Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung

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LG Münster
Az: 2 O 603/02
Beschluss vom: 07.01.2004

In dem Rechtsstreit hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2003 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen neuen mangelfreien Pkw des Typs Peugeot 307 SW, Polsterung: Minima Anthrazit, Bereifung: Alufelgen Serie, Aufbau: Premium, Motor: Benziner 135 PS, Farbe: nachtschwarzmetallic, inklusive Gepäcknetz, Sichtpaket, Einparkhilfe hinten, 24 Monate Multipaket Anschlussgarantie und Zulassung zu liefern und zu übereignen Zug um Zug gegen Übergabe des von der Beklagten an den Kläger verkauften Pkw Peugeot 307 SW, Fahrgestellnummer: XXXXXXXX.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:
Der Kläger erwarb von der Beklagten mit Kaufvertrag vom 25.08.2002 einen Pkw Peugeot 307 SW zum Preis von 23.495,00 EUR. Der Pkw wurde am 03.09.2002 auf den Kläger zugelassen. Bereits wenige Tage nach der Zulassung des Fahrzeuges stellte der Kläger krachende Geräusche beim Auskuppeln fest. Nach den Angaben der Mitarbeiter der Beklagten handelte es sich hierbei um ein Geräusch, dass von der Kupplung stammte. Mit Schreiben vom 15.10.2002 wurde die Beklagte durch den Vertreter des Klägers unter Fristsetzung bis zum 22.10.2002 aufgefordert, dem Kläger ein mangelfreies, neues identisches Fahrzeug zu liefern und ihm dieses zu übergeben und zu übereignen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeuges. Mit Schreiben vom 22.10.2002 wies die Beklagte dieses Verlangen zurück und bat um die Vereinbarung eines Termins zur Nachbesserung. Die Vereinbahrung eines solchen Termins wurde durch den Kläger abgelehnt. Im November und Dezember 2002 brachte der Kläger das Fahrzeug wegen verschiedener Probleme mehrfach zu dem Peugeot-Vertragshändler … in …. So lief der Motor zum Beispiel zeitweise nur auf drei, statt auf vier Zylindern, der eine Störung des Katalysators lag vor und eine Lambdasonde musste ausgewechselt werden.

Der Kläger behauptet, der von der Beklagten erworbene Pkw weise diverse Mängel auf. Die Kupplung sei defekt, […]


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