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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietwagenanmietung – Haftung für Fahrzeugbeschädigungen

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Amtsgericht Köln
Az: 120 C 676/09
Urteil vom 24.05.2011

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 836,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.6.2009 sowie 101,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.3.2010 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Tatbestand
Die Klägerin betreibt eine Autovermietung. Die Beklagte mietete dort am 30.3.2009 ein Fahrzeug vom Typ Fiat Ducato mit dem amtlichen Kennzeichen – … für einen Zeitraum von 3 Stunden an. Der Vertrag sieht für Schäden eine Selbstbeteiligung des Mieters bis zur Höhe von 20.000 € vor. Das Angebot, eine weitere Haftungsreduzierung gegen einen Aufpreis zu vereinbaren, wurde von der Beklagten nicht angenommen. Das Fahrzeug war bei der Übergabe an die Beklagte unbeschädigt. Bei der Rückgabe stellte die Beklagte das Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen öffentlichen Parkplatz vor dem Büro der Klägerin ab. Die Mitarbeiterin der Klägerin, die Zeugin H., besichtigte das Fahrzeug und teilte der im Büro wartenden Beklagten sodann mit, das Fahrzeug sei beschädigt. Bei der anschließenden gemeinsamen Augenscheinseinnahme der Beklagten und der Zeugin H. wies das Fahrzeug eine Delle an der vorderen Stoßstange der Beifahrerseite auf. Für die Reparatur ist gemäß dem Gutachten der GKK Gutachtenzentrale GmbH ein Betrag von 777,05 € netto erforderlich.
Die Klägerin behauptet, der Schaden an dem Fahrzeug sei während der Mietzeit entstanden. Als die Zeugin H. das Fahrzeug besichtigt habe, sei der Schaden bereits vorhanden gewesen.
Mit der Klage macht die Klägerin die im Gutachten aufgeführten netto Reparaturkosten von 777,05 €, die Kosten des Gutachtens 59 € sowie die vorgerichtlichen Anwalts[…]


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