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Schadensersatzansprüche – Verjährung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherung

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Oberlandesgericht Celle
Az: 14 U 64/08
Urteil vom 16.07.2008

In dem Rechtsstreit hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2008 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Februar 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichtes Hannover unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftig noch entstehenden materiellen Schäden aus dem Unfall vom 6. April 2001 auf der BAB 24, Kilometer 108, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Träger der Sozialversicherung, Sozialhilfe oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Die zulässige Berufung des Klägers hat nur teilweise Erfolg.

Zu Recht hat das Landgericht den geltend gemachten Feststellungsanspruch des Klägers bezüglich zukünftiger immaterieller Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 6. April 2001 abgewiesen. Hingegen erweist sich das Urteil des Landgerichtes als fehlerhaft, soweit es dem Kläger auch den Feststellungsanspruch für künftige materielle Schäden aufgrund des Verkehrsunfalls vom 6. April 2001 versagt.

1. Die Beklagte kann sich gegenüber den von dem Kläger erhobenen Feststellungsansprüchen lediglich gegenüber dem auf Ersatz immaterieller Schäden gerichteten Anspruch erfolgreich auf Verjährung berufen.

Das Landgericht ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, dass die Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Schadensersatz gemäß den §§ 7 StVG, 823, 847 BGB a. F. i. V. m. § 3 Nr. 1 PflVG nach den Regelungen der §§ 3 Nr. 3 Satz 1 PflVG, 852 BGB a. F. der dreijährigen Verjährung unterlagen. Die aufgrund des Schreibens der Klägervertreter vom 20. Juni 2001 gemäß § 3 Nr. 3 PflVG eingetretene Hemmung der Verjährung endete in de[…]


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