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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kauf über eBay – zugesicherte Eigenschaften und Schadensersatzansprüche

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AG Bückeburg
Az: 31 C 348/05
Beschluss vom 23.10.2006

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bückeburg auf die mündliche Verhandlung vom 02.10.2006 für Recht erkannt:
1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Der Widerbeklagte wird verurteilt, an den Widerkläger 161,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

3.) Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und Widerbeklagte 89 % und der Beklagte und Widerkläger 11 %.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und Widerbeklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Widerkläger und Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5.) Der Streitwert für die Klage wird auf 1.175,46 € festgesetzt. Der Streitwert für die Widerklage wird auf 161,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger verkaufte dem Beklagten über ebay einen Abschleppwagen VW LT 55 mit Aufbau von Techau zum Preis von 3.010,00 €. Bei ebay gab der Kläger zu dem Fahrzeug an: als Bergungsfahrzeug geeignet, Fahrzeug ist in einem gebrauchfähigen Zustand, Fahrzeug ist jetzt TÜV fällig. Gegen Aufpreis ist eine neue Abnahme möglich. Kosten ca. 250,– Euro + Prüfungsgebühr.

Der Beklagte lehnte jedoch am 14.09.2004 die Abnahme ab, weil sich das Fahrzeug nicht in einem gebrauchsfähigen Zustand befand. Am 19.10.2004 verkaufte der Kläger das Fahrzeug an einen Dritten für 2.250,00 €.

Der Kläger begehrt die Preisdifferenz von 760,00 €, den Ersatz der ebay-Gebühren von 65,02 € und Rechtsanwaltsgebühren von 350,44 € als Schadensersatz.

Der Kläger beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an ihn 1.175,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2005 zu zahlen.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Der Beklagte macht widerklagend den Ersatz seiner vergeblich aufgewandten Kosten geltend.

Der Widerkläger beantragt,

den Widerbeklagten zu verurteilen, a[…]


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