Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchwagengarantieversicherung – Händlervorgaben durch Versicherer

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Celle
Az: 8 U 205/07
Urteil vom 27.03.2008

In dem Rechtsstreit hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 7. März 2008 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. August 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung einer nachträglichen Prämienerhöhung für eine Garantieversicherung.

Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft, die Garantiezusagen von Autohändlern versichert. Die Beklagte betreibt einen Kfz.Handel, insbesondere für amerikanische Fahrzeugmodelle. Die Klägerin schloss mit der Beklagten am … .2005 einen „Versicherungsvertrag über die Vergabe von Garantien für Kraftfahrzeuge“ (Bl. 6 f. d. A.) ab, die die Beklagte im Rahmen von Verkaufsgeschäften erteilen sollte. In der Anlage A zum Versicherungsvertrag (Bl. 43 d. A.) heißt es:

„Die G. gewährt dem Händler folgende Prämien für das Standardpaket der Gebrauchtwagen-Garantie: 164,54 EUR für 12 Monate. Dafür verpflichtet sich der Händler, der G. jährlich mindestens 200 annahmefähige Garantievereinbarungen aus diesem Vertrag zur Berechnung einzureichen. Wird diese Sollzahl in einem Jahr nicht erreicht, erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass die fehlende Anzahl an Garantievereinbarungen am Ende des Jahres – mit der niedrigsten Prämie für Gebrauchtwagen – als Prämienerhöhung nachberechnet wird.

…“

Da die Beklagte bis zum … 06.2006 lediglich 68 Garantievereinbarungen eingereicht hatte, stellte ihr die Klägerin unter dem … 07.2006 die Prämie für 132 Einheiten mit der Mindestprämie von jeweils 164,54 EUR, insgesamt 21.719,28 EUR, in Rechnung (Bl. 8 d. A.). Dem vereinbarten Bankeinzug widersprach die Beklagte, weshalb Rückbelastung[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv