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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkaufvertrag – vertraglicher Gewährleistungsausschluss

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LG Oldenburg (Oldenburg)
Az: 6 O 2527/11
Urteil vom 01.02.2012

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.526,30 EUR zu zahlen nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.08.2011, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw VW mit der Ident-Nr. … , wobei festgestellt wird, dass der Beklagte sich mit der Annahme des zuvor genannten Fahrzeuges in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 9 % und der Beklagte 91 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gebührenstreitwert: 7.130,23 EUR.

Tatbestand
Die Klägerin begehrt die die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs.
Die Klägerin suchte für ihren Sohn ein gebrauchtes Dieselfahrzeug. Sie fuhr am 03.08.2011 mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn zu dem Beklagten, weil dieser ein passend erscheinendes Fahrzeug (Passat Bj. 2002, Laufleistung 140.000 km) anbot. Nachdem die Klägerin mit ihrer Familie eine Probefahrt gemacht hatte und Einigkeit über den Kaufpreis erzielt wurde, unterzeichneten die Parteien einen von dem Beklagten beigebrachten Formularvertrag von mobile.de. Die Klägerin entrichtete in bar den Kaufpreis von 6.450,00 EUR und nahm das Fahrzeug mit.
Die Klägerin behauptet, schon auf der Rückfahrt, als sie sich auf der Autobahn befunden hätten, habe ihr Sohn sie auf ein ungewöhnliches Geräusch aufmerksam gemacht. Es habe sich dann zwei Tage später in der Werkstatt herausgestellt, dass das Fahrzeug einen Getriebeschaden habe.
Die Klägerin, die dem Beklagten vergeblich eine Frist von 2 Wochen zur Behebung des Getriebeschadens gesetzt hat, beansprucht neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch Kosten für die Ummeldung und für das Kfz-Kennzeichen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Die Kläger[…]


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