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Fahrradunfall – Ausweichmanöver wegen Auto – Haftung

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Az: 7 U 17/09
Urteil vom 15.04.2010

1. Zurechnung des Sturzes eines Radfahrers zum „Betrieb“ eines entgegenkommenden PKW auch ohne Kollision.
2. Die allgemeine Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen beläuft sich regelmäßig auf 20,- Euro.
7 U 17/09
In dem Rechtsstreit hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die mündliche Verhandlung vom 25. März 2010 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Januar 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 € (Schmerzensgeld) nebst 5 % Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Juni 2007 zu zahlen;
2. die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 1.920,00 € sowie vorgerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 546,69 € jeweils nebst 5 % Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2007 zu zahlen;
3. es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 1. Mai 2007 auf der namenlosen Straße zwischen … …. zwischen den Gemeinden ……..zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder kraft Gesetzes auf sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe
Die Klägerin nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz sowie umfassende Feststellung in Anspruch. Dem zugrunde liegt ein Vorfall vom 1. Mai 2007 auf einem geteerten Weg zwischen den Ortschaften…….; beteiligt waren die Klägerin, die diesen Weg mit einem Fahrrad befuhr sowie die ihr entgegen kommende Beklagt[…]


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