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Rechtsanwälte Kotz GbR

EU-Import – Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Importeur

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OLG FRANKFURT/MAIN
Az.: 25 U 210/03
Urteil vom 28.01.2005
Vorinstanz: Landgericht Kassel – Az.: 7 O 185/03

In dem Rechtsstreit hat der 25. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.November 2005 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 30.September 2003 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:
Hinsichtlich des diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhaltes wird auf die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil vom 30.9.2003 Bezug genommen, die klarstellend wie folgt ergänzt werden (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Auf der Grundlage einer zwischen den Parteien am 3.9.2002 mit „verbindliche Bestellung (Vermittlungsgeschäft) eines EU-Neufahrzeuges“ überschriebenen Vereinbarung erhielt die Klägerin einen Pkw der Marke Seat Leon, 1,6 i Signo, mit Sonderausstattung, und zwar ein Fahrzeug des Modelljahres 2002 zu einem Preis von 16.645 €. Ausweislich der Vereinbarung vom 2.9.2002 war dagegen die Lieferung eines Fahrzeuges des Modelljahres 2003 vorgesehen. Wegen angeblich am Fahrzeug vorhandener Mängel bzw. von verschiedenen Seat Vertragshändlern erfolglos durchgeführten Nachbesserungsversuchen erklärte die Klägerin mit Schreiben vom 19.11.2002 gegenüber dem Beklagten die Wandlung des Kaufvertrages und stellte das Fahrzeug auf dessen Betriebsgelände ab. Mit Schreiben vom 3.12.2002 gab die Klägerin dem Beklagten Gelegenheit, den Vertrag durch die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges bis zum 19.12.2002 nachzuerfüllen und kündigte für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die Ausübung des Rücktrittsrechtes an. Dem Verlangen der Klägerin kam der Beklagte nicht nach.
Mit ihrer Klage nimmt die Klägerin den Beklagten auf Rückzahlung einer von ihr
auf den Kaufpreis erbrachten Anzahlung in Höhe von 4.000 € und der von ihr an
die den Restkaufpreis von 12.550 € finanzierende AKB Bank gezahlten Darlehensrate[…]


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